Alle Wege führen nach Japan

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, um an der Meiji Academy zu studieren. Die meisten unserer Studenten nutzen die visumfreie Einreise und erhalten bei Ankunft in Japan automatisch ein 90-tägiges Touristenvisum.

Du kannst bis zu 180 Tage pro Jahr ohne ein spezielles Visum in Japan verbringen. Allerdings besteht das Risiko, dass die Einreise verweigert wird, wenn du versuchst, diese Zeit zu überschreiten, indem du zweimal einreist und länger als 6 Monate bleibst. Deshalb raten wir unseren Schülern davon ab, da wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, eng mit dem japanischen Einwanderungsbüro zusammenzuarbeiten und uns an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten.

STUDIERENDE MIT EINEM AUFENTHALT VON BIS ZU 3 MONATEN

Wenn du aus einem Land kommst, das von der Visumpflicht befreit ist, musst du vor deiner Ankunft in Japan nichts unternehmen. Du erhältst automatisch ein Touristenvisum mit einer 90-tägigen Aufenthaltserlaubnis. Solltest du aus einem Land stammen, das nicht von der Visumpflicht befreit ist, musst du dein Touristenvisum bei der nächstgelegenen japanischen Botschaft oder Konsulat beantragen. Die Verfahren, erforderlichen Dokumente und Fristen für den Antrag können je nach Land stark variieren.

STUDIERENDE MIT EINEM AUFENTHALT VON 3 BIS 6 MONATEN

Für Studierende aus Ländern mit einer/ Studierende aus Ländern mit einer sechsmonatigen Visumbefreiung wird bei der Einreise automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung für 90 Tage erteilt. Diese Genehmigung kann durch einen Besuch bei der nächsten Einwanderungsbehörde mindestens eine Woche vor Ablauf des aktuellen Visums verlängert werden. Für Studierende aus Ländern mit einer/ Studierende aus Ländern mit einer dreimonatigen Visumbefreiung müssen das Land vor Ablauf ihres Visums verlassen und dann erneut nach Japan einreisen, um ihr Visum zu verlängern (sogenannter “Visa-Run”). Für Studierende aus Ländern ohne Visumbefreiungist eine erneute Beantragung eines Touristenvisums erforderlich. Die Verfahren sowie erforderliche Dokumente variieren je nach Land, die Gewährung eines Touristenvisums für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten ist eher unüblich.

STUDIERENDE, DIE LÄNGER ALS 6 MONATE BLEIBEN

Bleibst du länger als sechs Monate in Japan, ist ein spezielles Visum erforderlich. Für Studierende gibt es verschiedene Optionen, wir empfehlen eine der folgenden beiden Möglichkeiten: Wenn dein Heimatland das Working-Holiday-Visum für Japan anbietet, solltest du dies in Betracht ziehen, da es dir maximale Freiheit und Flexibilität ohne Einschränkungen im Studium ermöglicht. Wenn du ein Studentenvisum beantragen möchtest, musst du verschiedene Dokumente vorbereiten und uns spätestens fünf Monate im Voraus einreichen. Aktuell sind Studentenvisa nur an unserer Schule in Hokkaido erhältlich.

Visa Optionen

Hier klilcken, um mehr über die  verschiedenen Visa zu erfahren.

Visumfreie Einreise

Studierende aus bestimmten Ländern benötigen kein Visum für die Einreise nach Japan und erhalten automatisch eine 90-tägige Aufenthaltsgenehmigung bei der Ankunft. Hier empfiehlt sich besonders das Kurzzeitstudium an der Meiji-Academy. Hingegen können Studierende aus Ländern, die am Working Holiday Visa (WHV)-Programm teilnehmen, von einer 90-tägigen Visumbefreiung profitieren, die im WHV-Abschnitt auf unserer Website erklärt wird.

Switzerland Croatia Italy Belgium Bulgaria
Cyprus North Macedonia Greece Andorra Liechtenstein
Luxembourg Malta Monaco Romania San Marino
Serbia Slovenia Turkey Singapore Malaysia
Macao USA Israel Lesotho Suriname
Qatar United Arab Emirates Mauritius Tunisia El Salvador
Mexico Panama Honduras Guatemala Costa Rica
Brazil Barbados Bahamas Dominican Republic Alle WHV-Länder
Mehr Infos Hier

Besondere 6-monatige Visumbefreiung

Japan hat mit ausgewählten Ländern spezielle bilaterale Vereinbarungen über die Visumbefreiung getroffen, die es Passinhabern ermöglichen, ihren Aufenthalt zu verlängern, ohne das Land verlassen zu müssen. Wenn du aus einem der unten aufgeführten Länder kommst, kannst du eine 90-tägige Verlängerung deines Touristenvisums bei jeder regionalen Einwanderungsbehörde in Japan beantragen. Der einzige Nachteil besteht darin, dass du während des gesamten Zeitraums nicht aus dem Land ausreisen darfst, da sonst die 90-tägige Verlängerung nichtig wird.

Germany Austria Ireland Liechtenstein Mexico
Switzerland UK

Working-Holiday-Visum

Das Working-Holiday-Visum ist eine einmalige Chance für junge Menschen, ein ganzes Jahr lang in Japan zu studieren, zu arbeiten und zu leben. Es wurde zwischen Japan und mehreren Ländern auf der ganzen Welt eingeführt, um bilaterale Beziehungen zu fördern und den kulturellen Austausch auf allen Ebenen der Gesellschaft zu ermöglichen. Mit dem Working-Holiday-Visum kannst du praktisch überall in Japan arbeiten und unsere Kurse besuchen. Ein paar Kriterien musst du jedoch dafür erfüllen.

  • Du musst zwischen 18 und 30 Jahren alt sein (für einige Länder 35 Jahre)
  • Darfst nicht von Kindern oder einem Ehepartner begleitet werden
  • Musst finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 2.000 USD nachweisen
  • Einwohner eines der unten aufgeführten Länder sein
Meiji Academy
Australia New Zealand Canada South Korea France
Germany UK Ireland Denmark Taiwan
Hong Kong Norway Portugal Poland Slovakia
Austria Hungary Spain Argentina Chile
Iceland Czech Republic Lithuania Sweden Estonia
Netherlands Uruguay Finland Latvia Mehr Infos Hier

Bitte beachte, dass sich die Antragsverfahren je nach Land unterscheiden und ändern können. Daher empfehlen wir dir, dich direkt an deine nächstgelegene japanische Botschaft zu wenden.

Studentenvisum

An unserer Sprachschule in Hokkaido, die sowohl vom japanischen Bildungsministerium als auch von der Einwanderungsbehörde anerkannt ist, können wir dir Studentenvisa für Aufenthalte von 1, 18 oder 24 Monaten ausstellen. Durch diese Visumoption eröffnen sich vielfältige Möglichkeiten für dein Studium und potenzielle Teilzeitarbeit in Japan. Beachte jedoch, dass der Antragsprozess und die damit verbundene Dokumentation umfangreich und zeitintensiv sind.

Wer kann sich bewerben?

Um ein offizielles Studentenvisum für unsere Schule zu beantragen, musst du bestimmte Vorraussetzungen erfüllen.

  1. Dein Japanisch-Niveau darf nicht über JLPT N2 (B2) liegen.
  2. Du oder ein Familienmitglied muss nachweisen können, dass du über finanzielle Mittel von mindestens ¥ 2.000.000 verfügst.
  3. Zuletzt wird ein Abitur oder ein gleichwertiger Abschluss benötigt.

Welche Dokumente werden benötigt?

  • Identitätsnachweis (Personalausweis)
  • Kopie des Abschlusszeugnisses (höchster Bildungsabschluss)
  • Nachweis über die Beschäftigung (falls du berufstätig bist)
  • Nachweis finanzieller Mittel (Bankguthaben etc.)

Nach der Bestätigung deines Antrags erhältst du das Formular für ein Studentenvisum sowie eine Liste der von der japanischen Einwanderungsbehörde benötigten Dokumente.


Wenn du aus einem Land kommst, das nicht von der Visumpflicht befreit ist

Bitte beachte, dass aufgrund gesetzlicher Beschränkungen durch die japanische Einwanderungsbehörde nur eine begrenzte Anzahl von Passinhabern für den Kurs mit Studentenvisum akzeptiert werden kann. Passinhabern für den Kurs mit Studentenvisum akzeptiert

Welches Visum passt zu mir?

Working Holiday Visum

Studentenvisum

Keine Fristen, bewirb dich jederzeit
Bewirb dich mindestens 5 Monate im Voraus
Du genießt volle Freiheit, kein verpflichtender Klassenbesuchen
Du musst mindestens 80 % der Unterrichsstunden besuchen, da sonst dein Visum widerrufen wird
Schneller und einfacher Bewerbungsprozess
Komplizierter Bewerbungsprozess
Nachweis finanzieller Mittel von $2,000
Nachweis finanzieller Mittel in Höhe von mindestens $13,000
Nur einmal im Leben nutzbar
Mehrmals nutzbar und verlängerbar
1 Jahr Aufenthalt in Japan
Bis zu 2 Jahre Aufenthalt in Japan, in einigen Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich
Nach erforlgreichem Abschluss bei Meiji kannst du dich an einer Universität oder Berufskolleg in Japan immatrikulieren
Du kannst auch eine Vollzeitstelle suchen und zum Arbeitsvisum wechseln

Touristenvisum (Visumbefreiung)

Studierende aus Ländern, die nicht in der Befreiungsliste aufgeführt sind, können ein Touristenvisum bei der japanischen Botschaft oder dem Konsulat ihres Heimatlandes beantragen. Nachdem die vollständige Zahlung für Studiengebühren und Unterkunft eingegangen ist, kann die Meiji Academy Unterstützung bei den Dokumenten für dein Visum leisten, um das Antragsverfahren zu vereinfachen. Allerdings kann Meiji in keinem Fall als Garant für die Studierenden fungieren. Die Beantragung eines Touristenvisums kann über einen Monat dauern, daher ist es ratsam, den Antrag mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Startdatum einzureichen. Sollte das Visum nach Zahlungseingang aus irgendeinem Grund nicht genehmigt werden, erstatten wir gemäß unseren Geschäftsbedingungen die Gebühren zurück.


Beachte jedoch, dass die Meiji Academy Einwohner bestimmter Länder, die nicht von der Visumpflicht befreit sind, aufgrund rechtlicher Beschränkungen durch die japanische Einwanderungsbehörde keine Unterstützung bei der Visumbeantragung anbieten kann.

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