Alle Wege führen nach Japan

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, um an der Meiji Academy zu studieren. Die meisten unserer Studenten nutzen die visumfreie Einreise und erhalten bei Ankunft in Japan automatisch ein 90-tägiges Touristenvisum.

Du kannst bis zu 180 Tage pro Jahr ohne ein spezielles Visum in Japan verbringen. Allerdings besteht das Risiko, dass die Einreise verweigert wird, wenn du versuchst, diese Zeit zu überschreiten, indem du zweimal einreist und länger als 6 Monate bleibst. Deshalb raten wir unseren Schülern davon ab, da wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, eng mit dem japanischen Einwanderungsbüro zusammenzuarbeiten und uns an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten.

STUDIERENDE MIT EINEM AUFENTHALT VON BIS ZU 3 MONATEN

Wenn du aus einem Land kommst, das von der Visumpflicht befreit ist, musst du vor deiner Ankunft in Japan nichts unternehmen. Du erhältst automatisch ein Touristenvisum mit einer 90-tägigen Aufenthaltserlaubnis. Solltest du aus einem Land stammen, das nicht von der Visumpflicht befreit ist, musst du dein Touristenvisum bei der nächstgelegenen japanischen Botschaft oder Konsulat beantragen. Die Verfahren, erforderlichen Dokumente und Fristen für den Antrag können je nach Land stark variieren.

STUDIERENDE MIT EINEM AUFENTHALT VON 3 BIS 6 MONATEN

Für Studierende aus Ländern mit einer/ Studierende aus Ländern mit einer sechsmonatigen Visumbefreiung wird bei der Einreise automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung für 90 Tage erteilt. Diese Genehmigung kann durch einen Besuch bei der nächsten Einwanderungsbehörde mindestens eine Woche vor Ablauf des aktuellen Visums verlängert werden. Du kannst dein 90-Tage-Touristenvisum noch einmal verlängern Für Studierende aus Ländern mit einer/ Studierende aus Ländern mit einer dreimonatigen Visumbefreiung müssen das Land vor Ablauf ihres Visums verlassen und dann erneut nach Japan einreisen, um ihr Visum zu verlängern (sogenannter "visa run"). Für Studierende aus Ländern ohne Visumbefreiung: du musst erneut ein Touristenvisum beantragen. Die Verfahren sowie erforderliche Dokumente variieren je nach Land, die Gewährung eines Touristenvisums für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten ist eher unüblich.

STUDIERENDE, DIE LÄNGER ALS 6 MONATE BLEIBEN

Bleibst du länger als sechs Monate in Japan, ist ein spezielles Visum erforderlich. Für Studierende gibt es verschiedene Optionen, wir empfehlen eine der folgenden beiden Möglichkeiten: Wenn dein Heimatland das für Japan anbietet, solltest du dies in Betracht ziehen, da es dir maximale Freiheit und Flexibilität ohne Einschränkungen im Studium ermöglicht. Wenn Sie ein Studentenvisum beantragen möchten, müssen Sie mehrere Dokumente vorbereiten und spätestens 5 Monate vor dem offiziellen Starttermin bei uns einreichen. Derzeit bieten wir bis auf weiteres keine Unterstützung für Studentenvisa an.

Visa Optionen

Hier klicken, um mehr über die  verschiedenen Visa zu erfahren.

Visumfreie Einreise

Studierende aus bestimmten Ländern benötigen kein Visum für die Einreise nach Japan und erhalten automatisch eine 90-tägige Aufenthaltsgenehmigung bei der Ankunft. Hier empfiehlt sich besonders das Kurzzeitstudium an der Meiji-Academy. Hingegen können Studierende aus Ländern, die am Working Holiday Visa (WHV)-Programm teilnehmen, von einer 90-tägigen Visumbefreiung profitieren, die im WHV-Abschnitt auf unserer Website erklärt wird.

Schweiz Kroatien Italien Belgien Bulgarien
Zypern Nord-Mazedonien Griechenland Andorra Liechtenstein
Luxemburg Malta Monaco Rumänien San Marino
Serbien Slowenien Türkei Singapur Malaysia
Macao USA Israel Lesotho Surinam
Katar Vereinigte Arabische Emirate Mauritius Tunesien El Salvador
Mexiko Panama Honduras Guatemala Costa Rica
Brasilien Barbados Bahamas Dominikanische Republik Alle WHV-Länder
Mehr Infos Hier

Besondere 6-monatige Visumbefreiung

Japan hat mit ausgewählten Ländern spezielle bilaterale Vereinbarungen über die Visumbefreiung getroffen, die es Passinhabern ermöglichen, ihren Aufenthalt zu verlängern, ohne das Land verlassen zu müssen. Wenn du aus einem der unten aufgeführten Länder kommst, kannst du eine 90-tägige Verlängerung deines Touristenvisums bei jeder regionalen Einwanderungsbehörde in Japan beantragen. Der einzige Nachteil besteht darin, dass du während des gesamten Zeitraums nicht aus dem Land ausreisen darfst, da sonst die 90-tägige Verlängerung nichtig wird.

Deutschland Österreich Irland Liechtenstein Mexiko
Schweiz UK

Working-Holiday-Visum

Das Working-Holiday-Visum ist eine einmalige Chance für junge Menschen, ein ganzes Jahr lang in Japan zu studieren, zu arbeiten und zu leben. Es wurde zwischen Japan und mehreren Ländern auf der ganzen Welt eingeführt, um bilaterale Beziehungen zu fördern und den kulturellen Austausch auf allen Ebenen der Gesellschaft zu ermöglichen. Mit dem Working-Holiday-Visum kannst du praktisch überall in Japan arbeiten und unsere Kurse besuchen. Ein paar Kriterien musst du jedoch dafür erfüllen.

  • Du musst zwischen 18 und 30 Jahren alt sein (für einige Länder 35 Jahre)
  • Darfst nicht von Kindern oder einem Ehepartner begleitet werden
  • Musst finanzielle Mittel in Höhe von mindestens $2,000 nachweisen
  • Einwohner eines der unten aufgeführten Länder sein
Meiji Academy
Australien Neuseeland Kanada Südkorea Frankreich
Deutschland UK Irland Dänemark Taiwan
Hongkong Norwegen Portugal Polen Slowakei
Österreich Ungarn Spanien Argentinien Chile
Island Tschechische Republik Litauen Schweden Estland
Niederlande Uruguay Finnland Lettland Mehr Infos Hier

Bitte beachte, dass sich die Antragsverfahren je nach Land unterscheiden und ändern können. Daher empfehlen wir dir, dich direkt an deine nächstgelegene japanische Botschaft zu wenden.

Touristenvisum (Visumbefreiung)

Studierende aus Ländern, die nicht in der Befreiungsliste aufgeführt sind, können ein Touristenvisum bei der japanischen Botschaft oder dem Konsulat ihres Heimatlandes beantragen. Nachdem die vollständige Zahlung für Studiengebühren und Unterkunft eingegangen ist, kann die Meiji Academy Unterstützung bei den Dokumenten für dein Visum leisten, um das Antragsverfahren zu vereinfachen. Allerdings kann Meiji in keinem Fall als Garant für die Studierenden fungieren. Die Beantragung eines Touristenvisums kann über einen Monat dauern, daher ist es ratsam, den Antrag mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Startdatum einzureichen. Sollte das Visum nach Zahlungseingang aus irgendeinem Grund nicht genehmigt werden, erstatten wir gemäß unseren Geschäftsbedingungen die Gebühren zurück.


Beachte jedoch, dass die Meiji Academy Einwohner bestimmter Länder, die nicht von der Visumpflicht befreit sind, aufgrund rechtlicher Beschränkungen durch die japanische Einwanderungsbehörde keine Unterstützung bei der Visumbeantragung anbieten kann.

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