12-Wochenkurse und 24-Wochenkurse Working-Holiday-Visum-Kurs

Studiere an der Meiji Academy entweder für 3 oder 6 Monate. Du sparst dabei besonders bei der Buchung des 6-monatigen Kurses. Dieser zeichnet sich durch seine Flexibilität und unkomplizierte Anmeldung aus und zählt zu unseren beliebtesten Kursen. Jeder, mit einem Herkunftsland, das ein Visum-Freiheitsabkommen mit Japan hat oder über ein Working-Holiday-Visum verfügt, ist für diesen Kurs berechtigt. In den meisten Fällen benötigst du kein spezielles Visum, um bis zu 6 Monate in Japan zu bleiben. Je nach Staatsangehörigkeit kann sogar eine 90-tägige Touristen-Visum-Verlängerung gewährt werden, während du in Japan lebst.

UNSER BELIEBTESTER KURS

Studiere 3 Monate (12 Wochen) lang bei uns für nur ¥370,000. Erhalte mit unserem beliebtesten Studium ganze 7% Rabatt und genieße alle Leistungen in einem Paket! Entdecke unsere fesselnde Lernwelt! Für nur ¥310,000 kannst du noch drei Monate zusätzliche Bildung bei uns genießen und dir damit einen Gesamtrabatt von 14% sichern. Beachte bitte, dass dieses Angebot leider nicht für ein Studentenvisum verfügbar ist. Unser Studentenvisum-Kurs wird derzeit überarbeitet und wir werden ab April 2025 keine weiteren Sponsoren für die Studentenaufnahme anbieten. Alle Änderungen und Neuigkeiten bezüglich der Studentenvisum-Aufnahme werden wir zu einem späteren Zeitpunkt hier bekanntgeben. Bis dahin bleibe dran.

PAKETDETAILS

20 lessons / week **
Montag-Freitag (4 Stunden/Tag)
Kursbeginn immer montags, ganzjährig verfügbar
Für alle Sprachlevels
Zusätzliche Module & Einzelstunden verfügbar
Anfänger starten am ersten Montag des Monats
¥370,000 / 3-Month Course
¥680,000 / 6-Month Course
BEWIRB DICH JETZT!
* Bewerbungs-, Studien- und Materialiengebühren sind nicht enthalten.
** Wenn ein Sprachlevel  nur 2 Schüler hat, erhältst du ein kostenloses Upgrade auf 15 Privat- oder Semiprivateinheiten pro Woche.

Working Holiday Visum Japan

Das Working-Holiday-Visum ist eine einmalige Chance für junge Menschen, ein ganzes Jahr lang in Japan zu studieren, zu arbeiten und zu leben. Es wurde zwischen Japan und mehreren Ländern auf der ganzen Welt eingeführt, um bilaterale Beziehungen zu fördern und den kulturellen Austausch auf allen Ebenen der Gesellschaft zu ermöglichen. Mit dem Working-Holiday-Visum kannst du praktisch überall in Japan arbeiten und unsere Kurse besuchen. Ein paar Kriterien musst du jedoch dafür erfüllen.
  • Du musst zwischen 18 und 30 Jahren alt sein (für einige Länder 35 Jahre)
  • Darfst nicht von Kindern oder einem Ehepartner begleitet werden
  • Musst finanzielle Mittel in Höhe von mindestens $2,000 nachweisen
  • Einwohner eines der unten aufgeführten Länder sein
Meiji Academy
Australia New Zealand Canada South Korea France
Germany UK Ireland Denmark Taiwan
Hong Kong Norway Portugal Poland Slovakia
Austria Hungary Spain Argentina Chile
Iceland Czech Republic Lithuania Sweden Estonia
Netherlands Uruguay Finland Latvia Mehr Infos Hier
Bitte beachte, dass sich die Antragsverfahren je nach Land unterscheiden und ändern können. Daher empfehlen wir dir, dich direkt an deine nächstgelegene japanische Botschaft zu wenden.

Welches Visum passt zu mir?

Working Holiday Visum

Studentenvisum

Keine Fristen, bewirb dich jederzeit
Bewirb dich mindestens 5 Monate im Voraus
Du genießt volle Freiheit, kein verpflichtender Klassenbesuchen
Du musst mindestens 80 % der Unterrichsstunden besuchen, da sonst dein Visum widerrufen wird
Schneller und einfacher Bewerbungsprozess
Komplizierter Bewerbungsprozess
Nachweis finanzieller Mittel von $2,000
Nachweis finanzieller Mittel in Höhe von mindestens $13,000
Nur einmal im Leben nutzbar
Mehrmals nutzbar und verlängerbar
1 Jahr Aufenthalt in Japan
Bis zu 2 Jahre Aufenthalt in Japan, in einigen Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich
Nach erforlgreichem Abschluss bei Meiji kannst du dich an einer Universität oder Berufskolleg in Japan immatrikulieren
Du kannst auch eine Vollzeitstelle suchen und zum Arbeitsvisum wechseln

Langzeitkurs FAQ

Brauche ich ein Visum?

Wenn du aus einem visumfreien Land kommst, erhältst du automatisch ein 90-tägiges Touristenvisum, sobald du in Japan einreist. Je nach deiner Nationalität kannst du deinen Aufenthalt um weitere 90 Tage verlängern oder vor Ablauf deines aktuellen Visums wieder nach Japan einreisen, auch bekannt als “Visa-Run”.

Ist ein Visa-Run in Japan illegal?

Nein, das ist vollkommen legal. In den meisten Fällen dürfen sich Personen, die von der Visumpflicht befreit sind, bis zu 180 Tage pro Jahr legal als Touristen in Japan aufhalten. Ein sogenannter "Visa-Run" liegt vor, wenn jemand Japan innerhalb der 90 Tage verlässt und dann zurückkehrt, was die Aufenthaltstage auf Null zurücksetzt.

Darf ich in Japan arbeiten?

Wenn du kein gültiges Arbeitsvisum oder ein gleichwertiges Dokument hast, ist es illegal, einer bezahlten Tätigkeit in Japan nachzugehen. Unbezahlte Praktika, Freiwilligenarbeit oder Forschungstätigkeiten sind jedoch legal und gelten nicht als Arbeitsverhältnis.

Wann beginnt meine 3-monatige Kursverlängerung?

Die Kursverlängerung fängt normalerweise an in der darauffolgenden Woche nach Abschluss des 3-monatigen Kurses. Jedoch kannst du den Kursbeginn bis um maximal 1 Woche (7 Tage) verschieben. Falls es länger als eine Woche ist, gilt sie nicht mehr als 3-monatige Verlängerung, sondern wird als neuer 3-monatiger Kurs behandelt.

Gibt es eigentlich 6-monatige Studentenvisa? Bietet ihr dies an?

Ja, die gibt es tatsächlich, jedoch sind sie aufgrund der intensiven Dokumentation sehr selten. Die meisten japanischen Sprachschulen benötigen eine besondere Genehmigung für die Ausstellung von Studentenvisa für Kurzaufenthalte. Unser Schule hat die Ausstellung von Studentenvisa bis auf Weiteres ab April 2025 ausgesetzt Allerdings kannst du immer noch mit uns für ein ganzes Jahr lang mit einem Working-Holiday-Visum studieren.

Ich benötige mehr Informationen zu den verfügbaren Visumsoptionen.

Falls Sie es noch nicht getan haben, sehen Sie sich bitte unsere ausführliche Visainformationsseite an. Dort finden Sie die meisten der am häufigsten gestellten Fragen.